Webseite durchsuchen

Eine Anzeige machen

Die Polizei oder die Staats·anwaltschaft haben die Information:
Hier ist eine Straf·tat passiert.
Im Gesetz steht:
Die Polizei und die Staats·anwaltschaft müssen
gegen die Straf·tat ermitteln.
Sie müssen ermitteln, wenn:

es eine Straf·anzeige gibt.
sie selbst meinen:
Hier gab es eine Straf·tat.
Zum Beispiel wenn die Polizei zu einem Notruf gekommen ist.

a) Straf·anzeige

Eine Person wurde bei einer Straf·tat verletzt?
Dann kann die Person eine Straf·anzeige gegen den Täter machen.
Aber auch andere Personen können die Straf·anzeige machen.
Vielleicht hat die andere Person die Straf·tat beobachtet.
Nach der Straf·anzeige ermittelt die Polizei gegen den Täter.

Wie kann man eine Straf·anzeige machen?
Sie können die Straf·anzeige bei diesen Stellen machen:

bei der Polizei
bei der Staats·anwaltschaft
bei dem Amts·gericht

Sie können die Straf·anzeige mündlich machen.

Das bedeutet:
Sie gehen hin und erzählen von der Straf·tat.
Sie können die Straf·anzeige auch schriftlich machen.
 

Schriftliche Bestätigung über die Straf·anzeige
Sie sind die verletzte Person?
Dann können Sie eine schriftliche Bestätigung
über die Straf·anzeige bekommen.
In der Bestätigung steht:

Wann ist die Straf·tat passiert?
Wo ist die Straf·tat passiert?
Was ist bei der Straf·tat passiert?

Sie wollen eine schriftliche Bestätigung bekommen?
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie wurden bei einer Straf·tat verletzt?
Und Sie möchten eine Straf·anzeige machen?
Aber Sie können nicht so gut Deutsch sprechen?
Dann haben Sie das Recht auf Unterstützung.
Dann können Sie die Straf·anzeige in einer anderen Sprache machen.
Sie möchten eine schriftliche Bestätigung über die Anzeige haben?
Die Bestätigung wird dann auch in Ihre Sprache übersetzt.

 

b) Straf·antrag

Bei einigen Strafen kann die Polizei erst mit einem Straf·antrag ermitteln.
Die verletzte Person macht den Straf·antrag.
Mit einem Straf·antrag sagen Sie:
Ich möchte, dass die Polizei gegen den Täter ermittelt.

Sie erleben eine Straf·tat?
Oder Sie wissen von einer Straf·tat?
Dann können Sie noch bis zu 3 Monate danach
einen Straf·antrag machen.  
Der Straf·antrag muss schriftlich sein.
Nur dann ist er gültig.

Sie haben einen Straf·antrag gestellt?
Dann können Sie den Straf·antrag auch immer zurücknehmen.
Aber dann können Sie den Straf·antrag für diese Straf·tat
nicht nochmal machen.

Hinweis:
Sie wollen, dass es eine Straf·verfolgung gibt?
Dann müssen Sie einen Straf·antrag stellen.