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Das Ermittlungs·verfahren

Im Ermittlungs·verfahren werden Beweise gesammelt.
Die Beweise helfen zu erklären:
Was ist genau passiert?
Die Beweise werden zum Beispiel so gesammelt:

  • Die Polizei befragt Zeugen.
    Das kann auch die verletzte Person sein.
    Alle wichtigen Zeugen werden zu einer Vernehmung eingeladen.
    Bei der Vernehmung erzählen die Zeugen:
    Das habe ich gesehen.
    Das weiß ich über die Straf·tat.
  • Die Polizei befragt die beschuldigte Person.
    Die beschuldigte Person hat vielleicht die Straf·tat gemacht.
  • Die Polizei sichert Spuren.
    Das sind zum Beispiel Finger·abdrücke und Blut·spuren.
  • Die Polizei sichert Gegenstände.
    Zum Beispiel das Tat·werkzeug.
    Mit dem Tat·werkzeug hat der Täter die Straf·tat gemacht.
  • Die Polizei kann auch Experten nach ihrer Meinung fragen.
    Das sind zum Beispiel Ärzte.

Aussage als Zeuge


Recht auf Zeugnis·verweigerung


Sie müssen die Wahrheit sagen!


Persönliche Fragen an Zeugen


Begleitung bei der Vernehmung


Den Beschuldigten bei der Vernehmung treffen


Zeugen·vernehmung in der Haupt·verhandlung


Öffentlichkeit in der Haupt·verhandlung


Vernehmung als Video·konferenz


Der Angeklagte darf nicht bei der Haupt·verhandlung dabei sein


Neben·klage


Haft·befehl gegen den Beschuldigten


Abschluss von den Ermittlungen
Einstellung vom Ermittlungs·verfahren ohne Verurteilung


Einstellung vom Ermittlungs·verfahren ohne Auflagen


Einstellung vom Ermittlungs·verfahren mit Auflagen


Anklage oder Straf·befehl