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Die Straf·vollstreckung

Das Gericht hat entschieden:
Das ist die Strafe für die Straf·tat.
Dann vollstreckt die Staats·anwaltschaft die Strafe.
Das bedeutet:
Die Staats·anwalt kümmert sich darum, dass der Täter die Strafe einhält.
Bei Jugendlichen macht das der Jugend·richter.

Bewährung

Das Gericht hat zum Beispiel entschieden:
Der Angeklagte bekommt eine Freiheits·strafe.
Bei einer Freiheits·strafe muss der Angeklagte ins Gefängnis.
Oder das Gericht hat entschieden:
Der Angeklagte bekommt eine Geld·strafe.
Der Angeklagte ist dann der Verurteilte.
Diese Strafen können zur Bewährung ausgesetzt sein.
Das bedeutet:
Das Gericht sagt:
Wir geben dem Verurteilten bestimmte Regeln.
An diese Regeln muss er sich halten.
Er muss sich an diese Regeln für einen bestimmten Zeitraum halten.
Zum Beispiel für 6 Monate.
Macht der Verurteilte das?

Hält der Verurteilte sich nicht an die Regeln?
Dann muss er die Geld·strafe bezahlen.
Oder er muss ins Gefängnis.
Die verletzte Person kann auch von den Regeln in der Bewährung betroffen sein.
Zum Beispiel weil der Verurteilte sich daran halten muss,
keinen Kontakt mit der Person zu haben.
Das Gericht schreibt der verletzten Person einen Brief und sagt:
Das sind die Regeln für die Bewährung.
Aber das ist vielleicht nicht immer so.

Deshalb ist dieser Hinweis wichtig:

Sie sind die verletzte Person?
Und Sie möchten wissen:
Was ist das Urteil?
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag können Sie bei der Polizei stellen.
Und den Antrag können Sie bei der Staats·anwaltschaft stellen.
Dafür müssen Sie sich das Akten·zeichen vom Verfahren aufschreiben.
Das Akten·zeichen ist eine Kenn·nummer.       

Unterstützung für die verletzte Person

Das Gericht hat ein Urteil gemacht.
Und der Angeklagte hat eine Strafe bekommen.
Und die Strafe wird vollstreckt.
Auch in dieser Zeit kann die verletzte Person Hilfe bekommen.
Zum Beispiel Beratung und Unterstützung bei
Einrichtungen für Opfer·unterstützung.
Oder Hilfe von einem Anwalt.